
Das Lieferkettengesetz ist auf den Weg gebracht!
Das Lieferkettengesetz kommt und wir sind froh und dankbar für diesen wichtigen Schritt. Und bevor wir innerlich sofort zum nächsten Schritt gehen wollen oder den Verwunderungen und Enttäuschungen über den Kompromiss Raum geben möchten, ist es an dieser Stelle wichtig, den Erfolg der Kampagne und den Schritt in Richtung Sorgfaltspflicht und Menschenrechte zu würdigen.
Wir dürfen uns freuen und dankbar sein. Dankbar, für die vielen Engagierten, den vollen Einsatz, die vielen Gespräche und Aktionen und besonders über das breite Bündnis der Initiative Lieferkettengesetz. Danke für euch und eure wertvolle Unterstützung dieser Kampagne und unserem bescheidenen Anteil als Micha Deutschland e.V. Ohne den Einsatz von jedem Einzelnen und jeder Einzelnen wäre das Gesetz so nicht Realität geworden.
Gemeinsam wollen wir auch die nächsten Schritte bis zur Gesetzgebung weiterkämpfen und die Stimme für die Menschen erheben, die in den Lieferketten dieser Welt immer wieder unter Menschenrechtsverletzung und Umweltzerstörung leiden müssen!
Freude und Stirnrunzeln – Eine Stellungnahme
Berlin 23.02.2021 – Der Kompromiss zum Lieferkettengesetz. Ein Kommentar von Micha Deutschland:
Micha Deutschland e.V. begrüßt die Einigung der Ministerien zum Lieferkettengesetz und das Vorhaben dieses noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Der Schutz der Menschenrechte und Umwelt weltweit hat auch in Zeiten der Pandemie oberste Priorität. Die Pandemie hat diese weltweiten Missstände in unseren Lieferketten sogar noch stärker verdeutlicht. Daher ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: die Sorgfaltspflicht in den Lieferketten bekommt einen ersten gesetzlichen Rahmen. Diese Einigung ist ein Erfolg für die vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich in den letzten eineinhalb Jahren für dieses Gesetz lautstark ausgesprochen haben und auch für uns als Micha Deutschland Netzwerk.
Deutlich wird aber auch: Diese Einigung ist ein einseitiger Kompromiss. Ein mögliches effektives Gesetz wurde zugunsten der Bewahrung vor Kosten für Unternehmen abgeschwächt. Der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt darf aber keine Frage einer Kosten-Nutzen-Rechnung sein.
Die fehlende zivilrechtliche Haftung der Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Ausland ist die schwerwiegendste Abschwächung des Gesetzes. Sie verhindert weiterhin eine geregelte und faire Verantwortungsübernahme der Unternehmen für ihr globales Wirtschaften. Angesichts von Kinderarbeit, Sklaverei und Lebensraumzerstörung sind Bußgelder allein kein angemessenes Mittel.
Ebenso wurde nur ein kleiner Teil der Unternehmen in dieses Gesetz mit eingeschlossen und die Sorgfaltspflicht auf die ersten direkten Zulieferer beschränkt. Diese Reduktionen ermöglichen den Unternehmen weiterhin einen großen Spielraum ihre Lieferketten nur beschränkt zu kontrollieren.
Wir halten es für ethisch unvertretbar die Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umweltzerstörung auf die Unternehmensgröße und den letzten Schritt von langen Lieferketten zu reduzieren, besonders weil viele der bekannten Missstände gerade am Anfang der Lieferketten zu finden sind: In den Minen im Kongo, den Plantagen in Südamerika etc.
Als Schritt in die richtige Richtung sehen wir die Errichtung einer Kontrollbehörde und ausgeweitete Vertretungsbefugnisse von Betroffenen für Hilfsorganisation, sowie die ersten, wenn auch verhaltenen, Maßnahmen und Bußen bei Verletzung der Sorgfaltspflicht.
Als Micha Deutschland e.V. und im Namen unseres Netzwerks schließen wir uns der Forderung der Initiative Lieferkettengesetz an die Bundestagsabgeordneten an: „sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen den UN-Leitprinzipien entsprechen. Ein Lieferkettengesetz muss auch Umweltstandards abdecken und eine zivilrechtliche Haftungsregelung enthalten, um die Schadensersatzansprüche von Betroffenen zu stärken.“